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   BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61   

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BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61 (https://dejure.org/1962,5531)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1962 - 5 StR 552/61 (https://dejure.org/1962,5531)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1962 - 5 StR 552/61 (https://dejure.org/1962,5531)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
    Insoweit wird insbesondere auf BGHSt 15, 239 ff hingewiesen.

    Abgesehen davon, daß die Kenntnis von dem Verbot der Hingabe von Geschenken in den "Allgemeinen Lieferungsbedingungen" nur für einen ohnehin fernliegenden Verbotsirrtum des Beschwerdeführers von Bedeutung war - daß die Geschenkhingabe gegen Dienstvorschriften verstieß, besagt noch nicht, daß der Vorteil das Entgelt für eine pflichtwidrige Handlung im Sinne der §§ 332, 333 StGB war (vgl. BGHSt 15, 239, 252) [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60] -, ist es nicht fehlerhaft, wenn die Strafkammer die Kenntnis T. aus der Tatsache schließt, daß ein Schreiben an ihn abgegangen sei, in dem er von den "Allgemeinen Bedingungen" in Kenntnis gesetzt worden sei.

    Ob die Annahme derartiger Werbegeschenke nach § 332 StGB und deren Hingabe nach § 333 StGB strafbar ist, hängt davon ab, ob die Zuwendung das Entgelt für eine bestimmte Pflichtverletzung sein soll (BGHSt 15, 217, 222 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239, 251, f [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]erner 5 StR 314/60 vom 6. Juni 1961 S. 4).

  • BGH, 06.06.1961 - 5 StR 314/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
    Wenn auch "darüber hinaus" an anderer Stelle des Urteils gesagt wird, die Geschenke "hätten sie (die Angeklagte W.) bei ihren Entscheidungen dahingehend beeinflussen sollen, daß sie die Vorteilsgeber mit Rücksicht auf die Zuwendungen ... bevorrechtigt behandeln sollte", so wird es sich doch empfehlen, sich klar darüber auszusprechen, ob die Angeklagte erkannt hat, die Firmeninhaber hätten sie durch die Geschenke und Vorteile in dem Sinne zu Dank verpflichten wollen, daß sie sie im Hinblick auf die Zuwendungen bevorzugen solle (vgl. BGH 5 StR 314/60 vom 6. Juni 1961, ferner JR 1961, 507, 508).

    Ob die Annahme derartiger Werbegeschenke nach § 332 StGB und deren Hingabe nach § 333 StGB strafbar ist, hängt davon ab, ob die Zuwendung das Entgelt für eine bestimmte Pflichtverletzung sein soll (BGHSt 15, 217, 222 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239, 251, f [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]erner 5 StR 314/60 vom 6. Juni 1961 S. 4).

    Bei einer derart wertvollen Zuwendung waren weitere Ausführungen in dieser Richtung entbehrlich (vgl. 5 StR 314/60 S. 5).

  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
    Er setzt voraus, daß die Angeklagte W. erfuhr, wer der Geber war (vgl. BGHSt 15, 184, 185) [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60].

    Dann war das Merkmal des "Gewährens" nicht erfüllt (vgl. BGHSt 15, 184, 185) [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60].

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
    Auf die Behauptung, der Zeuge Z. hätte nach seinen Vermögens Verhältnissen befragt werden müssen, kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
    Diese Vorschrift ist bereits dann verletzt, wenn sich aus den Urteilsgründen ergibt, daß das Gericht seine Überzeugung in einem für die Urteilsfindung wesentlichen Punkte allein oder neben anderen Beweisanzeichen auf die unbeeidigt gebliebene Aussage stützt (BGHSt 1, 8).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
    Es fehlt - mit einer Ausnahme - die Angabe der weiteren Beweismittel, deren sich das Landgericht nach Ansicht der Beschwerdeführer hätte bedienen sollen (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
    Ob die Annahme derartiger Werbegeschenke nach § 332 StGB und deren Hingabe nach § 333 StGB strafbar ist, hängt davon ab, ob die Zuwendung das Entgelt für eine bestimmte Pflichtverletzung sein soll (BGHSt 15, 217, 222 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239, 251, f [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]erner 5 StR 314/60 vom 6. Juni 1961 S. 4).
  • RG, 11.04.1902 - 309/02

    1. Wann widerstreitet im Sinne des § 146 St.P.O. die Führung der Verteidigung

    Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
    Es war nun nicht nur Sache der beteiligten Verteidiger, sondern auch des Gerichts, von Amts wegen dafür zu sorgen, daß diese dem Gesetz widersprechende Regelung der Verteidigung, vermieden wurde (vgl. RGSt 35, 189, 191).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 100/76

    Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot gemeinschaftlicher

    Daß ein für das Landgericht erkennbarer Widerstreit der Interessen der von Rechtsanwalt Statz verteidigten Beschuldigten der Aufgabe der Verteidigung entgegengestanden hätte (vgl. hierzu RGSt 35, 189; BGH, Urteile vom 6. Februar 1962 - 5 StR 552/61 - und vom 30. Oktober 1973 - 5 StR 479/73) wird von der Revision nicht dargetan.
  • BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74

    Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung

    Die Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger ist nur dann nicht zulässig, wenn sie der Aufgabe der Verteidigung widerstreitet (§ 146 Abs. 1 StPO), wenn insbesondere die Interessen der mehreren Angeklagten untereinander im Gegensatz stehen (RGSt 35, 189; BGH 5 StR 552/61 vom 6.2.1962 bei Dallinger in MDR 1974, 368).
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 479/73

    Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen

    Die Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger ist nur dann nicht zulässig, wenn sie der Aufgabe der Verteidigung widerstreitet (§ 146 Abs. 1 StPO), wenn insbesondere die Interessen der mehreren Angeklagten untereinander im Gegensatz stehen (RGSt 35, 189; BGH 5 StR 552/61 v.6.2.62).
  • BGH, 17.07.1973 - 5 StR 356/73

    Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen Vertretung mehrerer Beschuldigter

    Wollte er demgegenüber zugunsten des Ehemannes, auch falls dieser die Drohung jetzt einräumte, dessen und der Beschwerdeführerin gegenteilige Erklärungen im Ermittlungsverfahren anführen, mußte er damit - wie die Strafkammer im Urteil (vgl. UA S. 15, 17, 20) - die Angaben der Ehefrau in der Hauptverhandlung als unglaubwürdig hinstellen (vgl. RGSt 35, 189; BGH v. 6.2.1962 - 5 StR 552/61 -).
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